Die Wärmewende ist ein zentraler Hebel für den Klimaschutz im Land. Dazu müssen wir unsere fossilen Heizsysteme auf erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie, Solarthermie und Abwärme umstellen und kommunale Akteur:innen bei der Umsetzung von Wärmelösungen unterstützen. Auch die Unternehmen müssen als Akteure der Wärmewende eingebunden werden.
Um die Emissionen im Bausektor und beim Wohnen zu senken, fordern wir eine Abkehr vom Neubau. Stattdessen sollte die Sanierungsrate erhöht und das Bauen im Bestand gefördert werden. Das spart nicht nur Emissionen, sondern auch Ressourcen. Außerdem sollte auf nachhaltige Baustoffe – wie Holz, Stroh oder Lehm – gesetzt sowie Kreislaufwirtschaft im Bausektor gefördert werden.
Die Wärmewende ist kein willkürlicher Zwang, sondern ein Generationenauftrag: Wir sind völkerrechtlich, europäisch und national verpflichtet, aus den fossilen Energien auszusteigen, damit kommende Generationen ebenso frei leben können.
Sie ist auch kein rein technisches Projekt, sondern umfasst ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen.
Im vom Klimabündnis Brandenburg in Auftrag gegebenen "Gutachten zur Notwendigkeit und zu den Herausforderungen der Wärmewende im Land Brandenburg" wir der Handlungsbedarf, die Auswirkungen, technische Optionen und soziale Herausforderungen beleuchtet und anhand dieser Empfehlungen für Politik und Verwaltung gegeben.
Zentrale Aussagen aus dem Gutachten:
Was bedeutet die aktuelle Baupolitik für Klima- und Naturschutz?
Mit dem "Bauturbo" der Bundesregierung und der kürzlich verabschiedeten Novelle der Bauordnung hat sich einiges im Bausektor geändert. Offizielles Ziel beider Gesetzesänderungen ist in erster Linie die Förderung des Wohnungsbaus. Wir haben uns gefragt, welche Folgen die Änderungen für den Natur- und Artenschutz haben können. Und wird dadurch auch Klimaschutz beschleunigt, oder doch behindert?
Im Rahmen der Online-Veranstaltung haben wir einen Überblick über beide Gesetzesänderungen erhalten. Bastian Greiner – Referent beim BUND Baden-Württemberg und auch bundesweit zum Bauturbo vernetzt – fasste den Bauturbo zusammen. Fritz Viertel – stellvertretender
Bauamtsleiter in der Gemeinde Rüdersdorf und auch kommunalpolitisch im Bereich Bauen engagiert – gab uns eine erste Einordnung der wichtigsten Änderungen der Bauordnung in Hinblick auf Klima- und
Umweltschutz sowie auf die Arbeit in den Kommunen.
Eine abschließende Bewertung der beiden Gesetzesänderungen als klima- und umweltschutzförderlich ist noch nicht möglich, da beide Novellen verschiedene Auswirkungen haben können. Wie positiv oder
negativ diese ausfallen, hängt auch von der Umsetzung in der Praxis ab. Fest steht, dass der Bauturbo in den Kommunen auch explizit mit Umwelt-, Klima- und sozialen Kriterien umgesetzt werden
kann, wenn die Kommunen entsprechende Leitlinien festlegen. In Brandenburg ist das jedoch nicht in allen Kommunen so beschlossen. In der anschließenden Diskussion hatten die Teilnehmenden viele
Fragen auch zu konkreten Bauvorhaben vor Ort, wodurch die Einzelheiten des Bauturbos noch verständlicher wurden.
Die Novelle der Bauordnung enthält eine breite Palette an Änderungen. So sind die Einfügung des Umbauparagraphen (§51a BbgBO) oder auch die Erleichterungen für erneuerbare Energien an
verschiedenen Stellen zuträglich für Klima- und Umweltschutz. Änderungen, wie die Streichung der PV-Pflicht, stehen dem entgegen. Viele der weiteren Änderungen gilt es noch genauer zu beobachten.
Zusammen mit Klima und Alltag Neuruppin e.V., der Fontanestadt Neuruppin und dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU)